FAQ

Hier finden sich FAQ des BVDK zu verschiedenen Themen.

Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt

Inventionsleitfaden des Bundesverbandes Deutscher Kraftdreikämpfer

Vorwort:

„Vorbild sein heißt: Augen auf“

Gerade im Sport spielen Vertrauen, Nähe und Körperlichkeit eine große Rolle, Freunde, Tränen nach einem ereignisreichen Wettkampf, Hilfestellung und auch bei Kaderlehrgängen, dies sind einige Beispiele für alltägliche Situationen, die aber von potenziellen Täterinnen und Tätern für Übergriffe und Grenzverletzungen ausgenutzt werden können.
Aus diesem Grund ist es für den BVDK eine wichtige Aufgabe für den bestmöglichen Schutz vor sexualisierter Gewalt Sorge zu tragen.
Der BVDK empfiehlt daher allen Landesverbänden und Vereinen geeignete Schutzkonzepte und Präventionsmaßnahmen zu erarbeiten.
Dieser Leitfaden dient zum weiteren Vorgehen in den Mitgliedverbänden/-vereinen.

Da Vorfälle von sexualisierter Gewalt im Sport auch mit einem Präventionskonzept nicht ganz ausgeschlossen werden können, ist wichtig bei Verdachtsfällen so zu reagieren, dass die Gefahrensituation möglichst schnell unterbunden werden kann.

- Ruhe bewahren! Unnötige Fehlentscheidungen können so vermieden werden.
- Formulieren Sie genau den Vorfall, Datum, Uhrzeit, Zeugen
- Sprechen Sie, einen Präventionsbeauftragen im BVDK (siehe Homepage) an.
- Der geschäftsführende Vorstand wird informiert, die Meldung an den zuständigen Landessportbund und Landesverband weitergeleitet.
- Dem Opfer empfehlen Hilfe bei einer Fachberatungsstelle zu suchen.
- Den gesamten Prozess dokumentieren.
- Auf die persönlichen Grenzen achten! Die Präventionsbeauftragten im Verband und der geschäftsführende Vorstand sind keine Therapeuten.
- Der Verhaltenskodex des BVDK beinhaltet folgende Sanktionen:

- Mündliche Verwarnung
- Schriftliche Verwarnung
- Suspendierung von den Aufgaben als Betreuer, Trainer oder Offizieller
- Nichtberücksichtigung für internationale Wettkämpfe
- Ausschluss aus dem Nationalkader
- Arbeitsrechtliche Disziplinarmaßnahmen
- Anzeige von Straftaten

Sybille Hampel

Referentin f. Frauensport im BVDK

Mit freundlicher Unterstützung der LSB Nordrhein-Westfalen und der Deutschen Sportjugend.

Informationen zur Wettkampfteilnahme unter 18 Jahren

Minderjährige Athleten benötigen bei jedem Start auf einem Wettkampf ein ärztliches Attest, das nicht älter als zwei Jahre alt sein darf. Der Nachweis ist bei der Waage, entweder in Form eines Arztbriefes oder durch Eintragung ins Startbuch, vorzulegen.

Darüber hinaus ist auf Wettkämpfen eine Einverständniserklärung zum Anti-Doping-Code des BVDK zu unterzeichnen. Diese muss bei Jugendlichen unter 18 Jahren von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Unterschriften von Trainern oder Betreuern werden nicht anerkannt. Bei fehlender Unterschrift durch einen Erziehungsberechtigten erfolgt Startverbot. Das Formular kann hier heruntergeladen werden.

Informationen zum Thema Jugendschutz

Kinder und Jugendliche müssen vor jeglicher Gewalt und Diskriminierung geschützt werden - auch im Sport.

Als Spitzenverband des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) steht der BVDK hinter den Präventionsprojekten der Jugendorganisation des DOSB - der Deutschen Sportjugend (dsj).

Unter den folgenden Links können Sie sich über die Aktivitäten zum Schutz von Kindern und Jugendlichen informieren. Dort finden Sie auch Flyer und Materialien zu den Themen „Prävention von sexualisierter Gewalt im Sport“ und „Dopingprävention im Jugendsport“.

Der BVDK stellt außerdem für alle ihm zugehörigen Vereine einen Ehrenkodex zum Download bereit. Er sollte von den Personen unterzeichnet werden, die ehrenamtlich, neben- und hauptberuflich für den Verein (z.B. als Trainer) tätig sind. Der Ehrenkodex wird zudem von jedem durch den BVDK ausgebildeten Trainer unterzeichnet.

Jugendordnung