Informationen zur Wettkampfteilnahme unter 18 Jahren

Informationen zur Wettkampfteilnahme unter 18 Jahren

Minderjährige Athleten benötigen bei jedem Start auf einem Wettkampf ein ärztliches Attest, das nicht älter als zwei Jahre alt sein darf. Der Nachweis ist bei der Waage, entweder in Form eines Arztbriefes oder durch Eintragung ins Startbuch, vorzulegen.

Darüber hinaus ist auf Wettkämpfen eine Einverständniserklärung zum Anti-Doping-Code des BVDK zu unterzeichnen. Diese muss bei Jugendlichen unter 18 Jahren von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Unterschriften von Trainern oder Betreuern werden nicht anerkannt. Bei fehlender Unterschrift durch einen Erziehungsberechtigten erfolgt Startverbot. Das Formular kann hier heruntergeladen werden.