Neuregelung der Startlizenz 2013

Werte Sportfreunde,

die alte Startmarke wird ab 2013 der Vergangenheit angehören. Die anonyme Vergabe von Startmarken an die Vereine und Rückrechnung nicht benötigter Marken wird abgeschafft.

Mit Beginn des Jahres 2013 führen wir die persönliche Startlizenz für jeden Athleten im BVDK ein. Damit verschaffen wir den Landesverbänden und natürlich auch dem Bundesverband einen personellen Gesamtüberblick über alle startenden Athleten.

Das Prozedere der Beantragung einer Startlizenz wird sich deshalb wie folgt ändern:

1. Der Verein hat das ganze Jahr über die Möglichkeit bei seinem Landesverband eine Startlizenz für einen Athleten zu beantragen. Es muss nicht mehr am Jahresanfang geschätzt werden, wie viele Startmarken für das Jahr benötigt werden.

2. Für die Beantragung wird ein Excel- bzw. Open Office- Formular zur Verfügung gestellt, welches vom Verein vollständig ausgefüllt an den Landesverband per E-Mail gesendet werden kann. Inwieweit eine andere Übermittlung möglich ist, ist auf Landesebene zu klären. Der Verein zahlt entsprechend der Beantragung seine Gebühren an den Landesverband.

3. Der Landesverband hat hiermit die Möglichkeit, sich einen namentlichen Überblick über die startberechtigten Athleten seines Verbandes zu verschaffen und übersendet ausschließlich per E-Mail die vollständig ausgefüllten Formulare an die Geschäftsstelle des BVDK.

4. In der Geschäftsstelle werden die Startlizenzen erstellt und an den Landesverband zur Verteilung auf die Vereine versandt. Die Geschäftsstelle stellt den Landesverbänden den Anteil des BVDK an der Startgebühr in Rechnung.

Hinweis: Vereinen, die vor der Beantragung von Startlizenzen ihre Bestandsmeldung für das Jahr 2013 nicht abgegeben haben, werden keine Startlizenzen ausgestellt!

Steffen Loye

BVDK Vizepräsident Finanzen & Verwaltung