Mitführen von Personaldokumenten auf Wettkämpfen
Aus gegebenen Anlass weise ich darauf hin, das jeder Starter auf Wettkämpfen des BVDK und seiner Landesverbände ein gültiges Personaldokument mit sich zu führen hat.
Aus gegebenen Anlass weise ich darauf hin, das jeder Starter auf Wettkämpfen des BVDK und seiner Landesverbände ein gültiges Personaldokument mit sich zu führen hat.
Aus aktuellem Anlass weist die NADA darauf hin, dass sich schärfere Bestimmungen für Infusionen ergeben. Darauf weisen wir insbesondere die im Spitzensport tätigen Ärzte hin. Danach dürfen auch Infusionen in kleinen Dosen (so genannte Kurzinfusionen) nur mit vorher erteilter medizinischer Ausnahmegenehmigung (TUE) verabreicht werden, auch wenn die Menge unter 50 ml liegt und die Substanz grundsätzlich erlaubt ist. Im Rahmen eines Krankenhausaufenthalts sind Kurzinfusionen sowie Infusionen erlaubter Substanzen weiterhin rechtmäßig. Die Welt Anti-Doping-Agentur (WADA) macht in diesem Zusammenhang explizit deutlich, dass weiterhin nur intravenöse Injektionen mit einer Spritze über eine Nadel oder über Butterfly zugelassen sind. Generell darf dabei die Gesamtmenge 50 ml auch bei erlaubten Substanzen nicht überschreiten.
Der TUE-Standard ist entsprechend angepasst worden. Diesen fügen wir zu Ihrer Information dieser Nachricht bei.
Anhang | Größe |
---|---|
TUE-Standard_2011_V3_1.pdf | 646.83 KB |
Ab sofort gibt es unter dem Menüpunkt "Wettkämpfe" einen Unterpunkt "Termine / Ergebnisse der Landesverbände". Hier werden ab sofort Termine und Ergebnisse aus den jeweiligen Landesverbänden zu finden sein. Wer Interesse hat den Kalender für seinen Landesverband zu pflegen, kann sich unter info(at)bvdk.de melden.
- Die Geschäftsstelle -
Bundesverband Deutscher Kraftdreikämpfer e.V.
Copyright © 2024,