Neuer Paragraph der BVDK Sportordnung
Die BVDK Sportordnung enthält seit dem BVDK Bundestag 2016 einen neuen Paragraphen:
§ 8a Sonstiges
Der Genuss von Alkohol ist für Athleten/innen, Betreuer/innen, Kampfrichter/innen und Offizielle während des gesamten Wettkampfes, bei der Waage, im Aufwärmbereich und auf der Wettkampfplattform untersagt.