Außerordentlicher Bundestag 2015

Gemäß § 21 der Satzung des BVDK ist ein außerordentlicher Bundestag einzuberufen, wenn es das Interesse des BVDK verlangt. Auf grund des Rücktritts des Präsidenten des BVDK hat der Bundesverband einstimmig für die Durchführung des außerordentlichen Bundestages am 12.Dezember 2015 gestimmt. Die Mitglieder des Bundesausschusses sind hiermit aufgerufen, Kandidatenvorschläge schriftlich bis zum 31. Oktober 2015 in der Geschäftsstelle des BVDK einzureichen.

Steffen Loye
VP Finanzen und Verwaltung